Mit voranschreitender Klimawende wird auch das Thema der Elektromobilität von zunehmender Bedeutung. Seit Anfang des Jahres 2022 hat jede*r Halter*in eines rein elektrischen Fahrzeugs die Möglichkeit die THG-Quote einzufordern, diese variiert je nach Art des E-Autos. Mineralölunternehmen können diese Quoten kaufen um ihre CO2-Emissionen auszugleichen. In diesem Kontext haben wir Steuerberater Prof. Dr. Tappen von TCS-Treuhand interviewt. Prof. Tappen sieht hierin: "Die Gelegenheit sich bare Vorteile vom Fiskus zu sichern". Die THG Quote bietet einen Anreiz für die normalen Bürger sich an der Klimawende zu beteiligen und damit gleichzeitig jährliche Prämien zu sichern - erläutert Dr. Tappen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob ein Unternehmen wirklich klimaneutral sein kann, wenn sie Emissionenreduktionen von anderen Personen kaufen. Prof. Dr. Tappen erklärt, dass man somit einen Übergang von fossilen Energieträgern in Richtung der erneuerbaren Energien gewährleisten könne, da nicht nur auf Unternehmens- beziehungsweise Politischer Ebene gehandelt wird, sonder jeder sich beteiligen und dazu noch profitieren kann.
Person Steuerberater Prof. Dr. F. Tappen
- Steuerberater, ehem. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht.
- Studium an den Universitäten Bayreuth und Heidelberg (dort auch promoviert).
- Danach Tätigkeit bei DLA Piper UK LLP, Frankfurt: (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht & Steuerberater) sowie Freshfields/Bruckhaus/Deringer, Frankfurt.
- Gründungsgesellschafter der TCS Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH.
- Seit Oktober 2015 dauerhafte Professur an der Hochschule Worms.
- Lehrtätigkeit: Professor für betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Hochschule Worms. Weitere Vortragstätigkeit im Bereich berufliche Fortbildung. Tätigkeit als Sachverständiger.
- Fachbereiche: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Abgabenordnung, Bilanzsteuerrecht, Umsatzsteuer